Eltern in Trennungssituationen mit ihren Kindern bis 12 Jahren sind herzlich willkommen.
Wir freuen uns auch sehr über das Interesse der Großeltern.
Wir bieten eine ganzheitliche Beratung, Raum für Reflexion, Austausch über Erziehungsfragen und Schulthemen und Informationen zur Konfliktbewältigung in der Partnerschaft an.
Die Stiftung musste die Räume in der Wahmstr. 83 leider aufgeben – es wurde aber Ersatz gefunden:
In der Augustenstraße 22a stellt Frau Carmen Lüttich, Maßschneiderei für Damen und Herren einen sehr schönen Praxisraum für Ihre Treffen und Beratungsgespräche zur Verfügung.
Beratung/Projektleitung vor Ort: Frau Hannah Sprotte
Beratungszeit nach Anmeldung mittwochs 16.00 – 18.00 Uhr.
Frau Sprotte ist bei dringenden Anliegen auch außerhalb der o.g. Zeit über ihre E-Mail-Adresse hsprotte@web.de zu erreichen
Fröhliche und innerlich freie Kinder brauchen beide Eltern von Beginn an – Stärken Sie mit und für Ihre Kinder die Eigenschaften der „Emotionalen Intelligenz“ und „Resilienz“. Beides sind bleibende Charakterprägungen, die altersunabhängig lebenslang Bedeutung haben.
Bei Interesse finden Vortrags-Einführungen zu den genannten Themen statt (weiterführende Informationen auch unter www.hannahsprotte.de).
Der Kreisverein Lübeck des Väteraufbruch für Kinder begrüßt alle Väter, Mütter, Opas und Omas denen die Möglichkeit genommen wird, ausreichend am Leben Ihrer Kinder und Enkel teilzuhaben.
(Der Verein Väteraufbruch wurde 1988 gegründet. Er zählt mit etwa fünfzig Gruppen und Kontaktstellen im Bundesgebiet zu den größten Väter-/Elterninitiativen in Deutschland.)
Die Treffen der Selbsthilfegruppe findet regelmäßig am 4. Montag eines Monats statt. Gerne Anmeldung über die genannte E-Mailadresse.
Kontaktdaten:
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Koordinatoren Selbsthilfegruppe: Dr. Peter Franke / Burkhard Röttger
Rechtsprechung / Medienbeiträge
Die Rechte der Väter wurden durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09, Pressemitteilung) deutlich gestärkt. Es ist seither möglich, dass auch ledige Väter - selbst wenn dies dem Willen der Mutter widerspricht - auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht erhalten können.
Was bedeutet das für die Beteiligten? Ein gemeinsames Sorgerecht bedeutet zunächst keineswegs – wie man annehmen könnte – einen gleichberechtigten (hälftigen) Umgang mit den Kindern.
Das gemeinsame Sorgerecht überträgt beiden Elternteilen die Entscheidungsgewalt über die wichtigen alltäglichen Belange des Kindes. Es regelt eher formale Dinge wie den Wegzug eines Elternteils mit dem Kind, Absprachen über den Besuch einer Schule, Mitteilungen über Erkrankungen des Kindes. Stichwort „Alltagssorge“ (wo das Kind lebt, fallen sämtliche Entscheidungen für den Alltag des Kindes, worauf der andere Elternteil keinen Einfluss hat).
Davon zu unterscheiden sind Aufenthalts- und Umgangsrecht. In der Regel hat der eine Elternteil das Aufenthaltsrecht, d.h. das Kind wohnt bei diesem Elternteil und der andere Elternteil hat nur das Umgangsrecht, d.h. bestimmte Besuchstage und Ferienaufenthalte.
Inwieweit das Kindeswohl, das laut Gesetz im Vordergrund stehen soll, bei diesem System tatsächlich zur Geltung gelangt, hängt sehr stark guten Willen der Eltern ab.
Mindestens ebenso entscheidend wie das gemeinsame Sorgerecht dürfte für den nicht betreuenden Elternteil Art und Ausmaß des Umgangs mit dem Kind sein. Ein Umgang im eigentlichen Sinne, d.h. die Begleitung des Kindes durch beide Eltern in seinem Lebensalltag, wird dem Kind nur in Ausnahmefällen zugestanden. Auch ein Anspruch auf regelmäßigen Umgang mit den Großeltern oder anderen nahestehenden Verwandten wird viel zu selten verwirklicht.
Artikel zum Thema
Mehr Rechte für ledige Väter - Gesetzesänderung in Kraft. (www.n-tv.de, 19.Mai 2013)
Der Film des SWR „Weil du mir gehörst“ (2020)
SWR: "Als Paar sind sie gescheitert, doch als Eltern teilen sich Julia und Tom auch nach der Scheidung das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter Anni." Der Fernsehfilm „Weil du mir gehörst“ entfaltet die unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten und führt mit psychologischem Gespür vor, wie eine Familie in Täter und Opfer einer Elternentfremdung zerfällt. VAfK-Prädikat: Sehr empfehlenswert Eltern-Kind-Entfremdung ist das größte Risiko für Kinder nach Trennung und Scheidung. Jedes Jahr sind rund 220.000 Kinder von Trennung und Scheidung betroffen. Expertenschätzungen nach sind bis zu 10% davon von Eltern-Kind-Entfremdung erschüttert. Die Kinder verlieren einen Elternteil. Auch Mütter sind in zunehmenden Maß davon betroffen. Der Film klagt nicht an, sondern regt dazu an, sich als Eltern darüber klar zu werden, dass man sich zwar als Paar getrennt hat, als Eltern aber lebenslang verbunden bleibt. Die im Film dargestellte Situation ist nicht normal - aber auch kein Einzelfall.
Website: www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/weil-du-mir-gehoerst-100.html
Kinderrechte ins Grundgesetz?
Die Interessen und Bedürfnisse der Kinder – und zwar als Teil einer Familie - werden immer noch zu wenig beachtet. Und das sowohl von den Behörden und Gerichten, als auch von den betroffenen Elternteilen selbst.
Die Dr. Ball Stiftung tritt für die Stärkung der Kinder in den Familien ein.
Die Stiftung sieht die derzeit diskutiert Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz – wie im Gesetzesentwurf vom 15.12.2019 enthalten – eher kritisch. Es besteht die Sorge, dass dadurch – wie Beispiele in anderen europäischen Ländern, wie z.B. Norwegen, zeigen - die Rolle der Familien gegenüber staatlichen Eingriffen und unbegründeten Inobhutnahmen geschwächt wird.
Begegnung und Zusammenarbeit mit dem Väteraufbruch und der Dr. Ball Stiftung
Für die offenen Treffen informieren Sie sich bitte auf der Internetseite des Väteraufbruchs. Sie dienen auch als Erfahrungs- und Informationsaustausch untereinander - für Väter, Mütter, Großeltern und andere Bezugspersonen. In regelmäßigen Abständen werden abendliche Vortragsreihen von Fachleuten zu speziellen Themen angeboten.
Ergänzend bietet die Dr. Ball Stiftung gezielt Entwicklungs- und Reflektionsgespräche in kleiner Runde dem Väteraufbruch an. Der Termin hierfür findet 1 x monatlich, montags, in der Zeit von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr statt. Eine Anmeldung über E-Mail hsprotte@web.de ist erforderlich.