Dr. Ball Stiftung – Zustiftungen und Spenden
Zustiftungen/Spenden

Die Dr. Ball Stiftung hat sich dem Zweck verschrieben, den Familienzusammenhalt zugunsten der Kinder zu stärken. Das Wohl der Kinder muss auch faktisch im Vordergrund stehen. Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck durch eigene Förder- und Beratungsprojekte. Wir bitten daher von individuellen Förderanfragen abzusehen. Die Stiftung ist mit einem soliden Grundstockvermögen ausgestattet. Zur nachhaltigen Umsetzung der Stiftungszwecke benötigt die Stiftung weiterhin Zustiftungen und Spenden.

Wenn Sie betroffener Elternteil, Großeltern oder ein Sympathisant der Sache sind und den Wunsch haben, einen Unterstützungsbetrag in Form einer Zustiftung oder eines testamentarischen Vermächtnisses zu leisten (ab 1000 EUR, steuerlich als Sonderausgabe voll absetzbar), können Sie sich an unseren Stiftungsvorstand wenden, der Sie hierbei gerne berät und unterstützt.

Über Spendenbeträge, die unmittelbar zur Umsetzung der Stiftungszwecke verwendet werden,  freuen wir uns ebenso. Ab einem Spendenbetrag von EUR 100 erhalten Sie von uns bei Angabe Ihrer Adresse gerne eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt (für kleine Beträge reicht für den Steuerabzug die Vorlage des Überweisungs- bzw. Einzahlungsbelegs).

Schreiben Sie uns eine kurze Email, dann übermitteln wir Ihnen die Kontoverbindung unseres Spendenkontos.

Email: info@drball-stiftung.de